Die Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft steht über allen Gesetzten und Verordnungen!
Dessen Zweck (Art.2):
- …. schützt die Freiheit und die Rechte des Volkes …..
- …. fördert die gemeinsame Wohlfahrt, …den inneren Zusammenhalt….
- …. sorgt für eine möglichst grosse Chancengleichheit unter den Bürgerinnen…
- …. setzt sich ein für die dauerhafte Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen…
Gilt es schnellst möglich wieder herzustellen – inklusive Präambel !